Ich bin nur privatärztlich tätig.

Das heißt, dass sie nach der Durchführung der Untersuchung und Behandlung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bekommen.

Die Höhe der Rechnung richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

Da die GOÄ zuletzt 1996 angepasst wurde und dort einige heutige gängige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nicht aufgeführt sind, wird teilweise über sogenannte Analogziffern abgerechnet. Die Ziffern sind mit einem sogenannten Punktwert versehen, der in Euro umgerechnet wird.

Die Ziffern für die einzelnen Leistungen werden je nach Aufwand mit Steigerungssätzen abgerechnet (üblicherweise 1,8 bis 3,5 -facher Satz).

Nachfolgend finden Sie beispielhaft die Kosten für einzelne Leistungen(Stand Juli 2023):

LeistungZifferPunkte€(1facher Satz)€(2,3 fach)
Beratung1804,6610,72
Erörterung b. schwerer Erkr. 3430017,4940,22
Neurologische Untersuchung80019511,3726,14
EEG82760535,2681,11
Evozierte Potentiale82860535,2681,11
Sens. Elektro-Neurographie8291609,3321,45
Elektroneuro-/Myographie83970040,893,84
Demenz-Test (je Test)8571166,7615,55
Bericht751307,5817,43